Verwaltungsgerichtshof 93/05/0253

93/05/0253Supreme Administrative CourtMar 29, 1994

Full text

Verwaltungsgerichtshof 93/05/0253

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.03.1994

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Land Oberösterreich Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- und der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von S 11.120,--, jeweils binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren der mitbeteiligten Partei wird abgewiesen.

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