Verwaltungsgerichtshof 93/05/0153

93/05/0153Supreme Administrative CourtOct 27, 1993

Regest

Maßgebender Bescheidinhalt Inhaltliche und zeitliche Erstreckung des Abspruches und der Rechtskraft

Full text

Verwaltungsgerichtshof 93/05/0153

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.10.1993

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Oberösterreich Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- und der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von S 11.120,-- jeweils binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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