Verwaltungsgerichtshof 93/05/0147

93/05/0147Supreme Administrative CourtDec 7, 1993

Full text

Verwaltungsgerichtshof 93/05/0147

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 07.12.1993

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Niederösterreich hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von S 11.690,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren der Beschwerdeführer wird abgewiesen.

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