Verwaltungsgerichtshof 93/05/0119

93/05/0119Supreme Administrative CourtDec 7, 1993

Regest

Amtssachverständiger Person Bejahung Gebühren Kosten Sachverständiger Kollegialorgan

Full text

Verwaltungsgerichtshof 93/05/0119

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 07.12.1993

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Die Bundeshauptstadt Wien hat den Beschwerdeführerinnen Aufwendungen in der Höhe von S 11.420,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren der Beschwerdeführerinnen wird abgewiesen.

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