Verwaltungsgerichtshof 93/05/0044

93/05/0044Supreme Administrative CourtJun 29, 1993

Regest

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Verwaltungsgerichtshof 93/05/0044

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.06.1993

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben dem Land Niederösterreich Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- und der erstmitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von S 11.360,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren der erstmitbeteiligten Partei wird abgewiesen.

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