Verwaltungsgerichtshof 93/04/0260

93/04/0260Supreme Administrative CourtMay 24, 1994

Full text

Verwaltungsgerichtshof 93/04/0260

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 24.05.1994

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat der Kammer der gewerblichen Wirtschaft für das Burgenland Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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