Verwaltungsgerichtshof 93/04/0108

93/04/0108Supreme Administrative CourtNov 22, 1994

Regest

Rechtsfähigkeit Parteifähigkeit juristische Person Personengesellschaft des Handelsrechts

Full text

Verwaltungsgerichtshof 93/04/0108

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.11.1994

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird in seinem Punkt I wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Im übrigen wird der Beschwerde keine Folge gegeben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 12.890,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

Continue your research in ChatGPT or Claude

Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.