Verwaltungsgerichtshof 93/04/0058

93/04/0058Supreme Administrative CourtMar 21, 1995

Full text

Verwaltungsgerichtshof 93/04/0058

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.03.1995

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 12.800,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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