Verwaltungsgerichtshof 93/03/0242

93/03/0242Supreme Administrative CourtFeb 16, 1994

Full text

Verwaltungsgerichtshof 93/03/0242

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 16.02.1994

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 11.480,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen; das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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