Verwaltungsgerichtshof 93/03/0144

93/03/0144Supreme Administrative CourtOct 13, 1993

Full text

Verwaltungsgerichtshof 93/03/0144

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 13.10.1993

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Steiermark hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.450,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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