Verwaltungsgerichtshof 93/02/0325

93/02/0325Supreme Administrative CourtSep 23, 1994

Full text

Verwaltungsgerichtshof 93/02/0325

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.09.1994

Spruch

I. den Beschluß gefaßt:

Die Behandlung der Beschwerde gegen den Bescheid vom 15. November 1993 wird abgelehnt.

II. zu Recht erkannt:

Die Beschwerde gegen den Bescheid vom 30. November 1993 wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Oberösterreich Aufwendungen in der Höhe von S 2.282,50 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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