Verwaltungsgerichtshof 93/02/0309

93/02/0309Supreme Administrative CourtMar 4, 1994

Full text

Verwaltungsgerichtshof 93/02/0309

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 04.03.1994

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der beschwerdeführenden Partei Aufwendungen in der Höhe von S 11.450,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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