Verwaltungsgerichtshof 93/02/0146

93/02/0146Supreme Administrative CourtOct 13, 1993

Regest

Ablehnung eines Beweismittels Beweismittel Amtspersonen Meldungsleger Anzeigen Berichte Zeugenaussagen Beweismittel Auskünfte Bestätigungen Stellungnahmen Beweismittel Sachverständigengutachten Beweismittel Zeugen Beweismittel Zeugenbeweis

Full text

Verwaltungsgerichtshof 93/02/0146

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 13.10.1993

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Oberösterreich Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Continue your research in ChatGPT or Claude

Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.