Verwaltungsgerichtshof 93/02/0135

93/02/0135Supreme Administrative CourtSep 29, 1993

Regest

Bescheidcharakter Bescheidbegriff Bejahung des Bescheidcharakters Ermessen Persönliche Verhältnisse des Beschuldigten

Full text

Verwaltungsgerichtshof 93/02/0135

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.09.1993

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 505,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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