Verwaltungsgerichtshof 93/01/0356

93/01/0356Supreme Administrative CourtJun 22, 1994

Full text

Verwaltungsgerichtshof 93/01/0356

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.06.1994

Spruch

Die Beschwerde wird,

1. soweit sie sich gegen Absatz 1 des Spruches des angefochtenen Bescheides richtet, zurückgewiesen,

2. im übrigen, (hinsichtlich der Absätze 2 und 3 des Spruches des angefochtenen Bescheides) wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Continue your research in ChatGPT or Claude

Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.