Verwaltungsgerichtshof 93/01/0340

93/01/0340Supreme Administrative CourtSep 9, 1993

Regest

Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Beachtung einer Änderung der Rechtslage sowie neuer Tatsachen und Beweise Rechtsverletzung sonstige Fälle Verletzung der Entscheidungspflicht Allgemein Behördliche Angelegenheiten

Full text

Verwaltungsgerichtshof 93/01/0340

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 09.09.1993

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 505,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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