Verwaltungsgerichtshof 93/01/0250

93/01/0250Supreme Administrative CourtOct 7, 1993

Regest

Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH Ermessensentscheidungen Ermessen Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Ermessen

Full text

Verwaltungsgerichtshof 93/01/0250

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 07.10.1993

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Das Land Wien hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.390,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen; das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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