Verwaltungsgerichtshof 92/18/0397

92/18/0397Supreme Administrative CourtDec 17, 1992

Regest

Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH Ermessensentscheidungen Ermessen

Full text

Verwaltungsgerichtshof 92/18/0397

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 17.12.1992

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerinnen haben dem Bund Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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