Verwaltungsgerichtshof 92/18/0376

92/18/0376Supreme Administrative CourtDec 17, 1992

Regest

Spruch der Berufungsbehörde Änderungen des Spruches der ersten Instanz

Full text

Verwaltungsgerichtshof 92/18/0376

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 17.12.1992

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.570,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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