Verwaltungsgerichtshof 92/18/0180

92/18/0180Supreme Administrative CourtSep 17, 1992

Full text

Verwaltungsgerichtshof 92/18/0180

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 17.09.1992

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird hinsichtlich der Spruchteile 2),

  1. und 6) des mit ihm übernommenen erstinstanzlichen Straferkenntnisses in Ansehung der Schuldsprüche sowie der Straf- und Kostenaussprüche wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben; im übrigen wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.660,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Continue your research in ChatGPT or Claude

Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.