Verwaltungsgerichtshof 92/14/0036

92/14/0036Supreme Administrative CourtJun 23, 1992

Full text

Verwaltungsgerichtshof 92/14/0036

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.06.1992

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird, soweit er die Jahre 1975, 1976, 1977 und 1979 betrifft, wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben. Im übrigen wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.750,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Continue your research in ChatGPT or Claude

Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.