Verwaltungsgerichtshof 92/13/0186

92/13/0186Supreme Administrative CourtDec 13, 1995

Full text

Verwaltungsgerichtshof 92/13/0186

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 13.12.1995

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird, soweit er Umsatzsteuer 1979 bis 1983 betrifft, wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben. Im übrigen wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von 12.980 S binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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