Verwaltungsgerichtshof 92/11/0004

92/11/0004Supreme Administrative CourtSep 22, 1992

Full text

Verwaltungsgerichtshof 92/11/0004

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.09.1992

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 10.410,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen; das Mehrbegehren wird abgewiesen.

Continue your research in ChatGPT or Claude

Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.