Verwaltungsgerichtshof 92/09/0226

92/09/0226Supreme Administrative CourtJul 1, 1993

Regest

Grundsatz der Gleichwertigkeit Beweiswürdigung Wertung der Beweismittel Parteiengehör Allgemein Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Freie Beweiswürdigung

Full text

Verwaltungsgerichtshof 92/09/0226

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 01.07.1993

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 10.620,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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