Verwaltungsgerichtshof 92/08/0151

92/08/0151Supreme Administrative CourtNov 24, 1992

Regest

Entgelt Begriff Anspruchslohn Entgelt Begriff Überstunden Kollektivvertrag Entgelt Begriff Dienstverhinderung

Full text

Verwaltungsgerichtshof 92/08/0151

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 24.11.1992

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund (Bundesminister für Arbeit und Soziales) Aufwendungen in der Höhe von S 505,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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