Verwaltungsgerichtshof 92/07/0109

92/07/0109Supreme Administrative CourtDec 15, 1992

Full text

Verwaltungsgerichtshof 92/07/0109

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.12.1992

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 11.120,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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