Verwaltungsgerichtshof 92/07/0091

92/07/0091Supreme Administrative CourtOct 13, 1992

Regest

Gutachten Parteiengehör Parteieneinwendungen Parteiengehör Sachverständigengutachten Parteiengehör Verletzung des Parteiengehörs Verfahrensmangel

Full text

Verwaltungsgerichtshof 92/07/0091

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 13.10.1992

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.540,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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