Verwaltungsgerichtshof 92/07/0058

92/07/0058Supreme Administrative CourtDec 15, 1992

Full text

Verwaltungsgerichtshof 92/07/0058

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.12.1992

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Salzburg Aufwendungen in der Höhe von S 505,-- und der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von S 11.120,- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren der belangten Behörde sowie der mitbeteiligten Partei wird abgewiesen.

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