Verwaltungsgerichtshof 92/06/0246

92/06/0246Supreme Administrative CourtJun 9, 1994

Regest

Sachverständiger Entfall der Beiziehung Sachverständiger Erfordernis der Beiziehung Arzt

Full text

Verwaltungsgerichtshof 92/06/0246

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 09.06.1994

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Steiermark hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 12.500,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Der Mehrbegehren wird abgewiesen.

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