Verwaltungsgerichtshof 92/05/0230

92/05/0230Supreme Administrative CourtJan 31, 1995

Regest

"zu einem anderen Bescheid" Befangenheit von Sachverständigen Besondere Rechtsgebiete Verfahrensbestimmungen Allgemein Verfahrensrecht VwGG B-VG Verwaltungsgerichtsbarkeit (hinsichtlich der Säumnisbeschwerde siehe Verletzung der Entscheidungspflicht durch Gemeindebehörden und Vorstellungsbehörden) Diverses

Full text

Verwaltungsgerichtshof 92/05/0230

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 31.01.1995

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Kärnten Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Continue your research in ChatGPT or Claude

Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.