Verwaltungsgerichtshof 92/05/0197

92/05/0197Supreme Administrative CourtNov 24, 1992

Full text

Verwaltungsgerichtshof 92/05/0197

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 24.11.1992

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Antrag der Beschwerdeführerin, "den Akt an den ... Verfassungsgerichtshof abzutreten", wird als unzulässig zurückgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Land Kärnten Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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