Verwaltungsgerichtshof 92/05/0070

92/05/0070Supreme Administrative CourtNov 10, 1992

Full text

Verwaltungsgerichtshof 92/05/0070

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 10.11.1992

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Niederösterreich hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.780,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

Continue your research in ChatGPT or Claude

Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.