Verwaltungsgerichtshof 92/04/0206

92/04/0206Supreme Administrative CourtDec 22, 1992

Regest

"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatbild Beschreibung (siehe auch Umfang der Konkretisierung) Mängel im Spruch Spruch Begründung (siehe auch AVG §58 Abs2 und §59 Abs1 Spruch und Begründung) Widerspruch

Full text

Verwaltungsgerichtshof 92/04/0206

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.12.1992

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.540,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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