Verwaltungsgerichtshof 92/04/0171

92/04/0171Supreme Administrative CourtOct 20, 1992

Full text

Verwaltungsgerichtshof 92/04/0171

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.10.1992

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird im Umfang seiner in Beschwerde gezogenen Absprüche betreffend die Nichteinhaltung der Auflage Punkt 63 am 24. August 1989 und betreffend die Nichteinhaltung der Auflage Punkt 91, betreffend die Strafbemessung und betreffend die Kosten des Berufungsverfahrens wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 10.500,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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