Verwaltungsgerichtshof 92/04/0165

92/04/0165Supreme Administrative CourtNov 24, 1992

Full text

Verwaltungsgerichtshof 92/04/0165

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 24.11.1992

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 11.510,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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