Verwaltungsgerichtshof 92/04/0119

92/04/0119Supreme Administrative CourtNov 24, 1992

Full text

Verwaltungsgerichtshof 92/04/0119

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 24.11.1992

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- und den mitbeteiligten Parteien G K und O K zu gleichen Teilen Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 11.120,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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