Verwaltungsgerichtshof 92/03/0044

92/03/0044Supreme Administrative CourtSep 29, 1993

Regest

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Full text

Verwaltungsgerichtshof 92/03/0044

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.09.1993

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer ist schuldig, dem Land Kärnten Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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