Verwaltungsgerichtshof 92/02/0159

92/02/0159Supreme Administrative CourtNov 11, 1992

Regest

Ablehnung eines Beweismittels Beweismittel Zeugenbeweis Beweiswürdigung antizipative vorweggenommene Feststellung der Alkoholbeeinträchtigung Zeugen

Full text

Verwaltungsgerichtshof 92/02/0159

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 11.11.1992

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Niederösterreich Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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