Verwaltungsgerichtshof 92/02/0075

92/02/0075Supreme Administrative CourtFeb 27, 1992

Regest

Erschwerende und mildernde Umstände Vorstrafen Persönliche Verhältnisse des Beschuldigten

Full text

Verwaltungsgerichtshof 92/02/0075

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.02.1992

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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