Verwaltungsgerichtshof 92/02/0065

92/02/0065Supreme Administrative CourtFeb 27, 1992

Regest

Alkoholbeeinträchtigung von 0,8 %o und darüber Alkoholbeeinträchtigung unter 0,8 %o Alkoholbeeinträchtigung Fahrtüchtigkeit Feststellung der Alkoholbeeinträchtigung "Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatbild Beschreibung (siehe auch Umfang der Konkretisierung) Besondere Rechtsgebiete Diverses Parteiengehör Unmittelbarkeit Teilnahme an Beweisaufnahmen

Full text

Verwaltungsgerichtshof 92/02/0065

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.02.1992

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat der Bundeshauptstadt (Land) Wien Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Continue your research in ChatGPT or Claude

Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.