The AI workspace for legal professionals
- Legal research with access to more than 1 million sources
- Document automation
- Matter management
- Hosted in the EU and Switzerland
Try it free for 14 days (10 questions/day during trial)
The AI workspace for legal professionals
Try it free for 14 days (10 questions/day during trial)
92/02/0058•Verwaltungsgerichtshof 92/02/0058
92/02/0058Supreme Administrative CourtFeb 27, 1992
Rechtsgrundsätze Allgemein Anwendbarkeit zivilrechtlicher Bestimmungen Verträge und Vereinbarungen im öffentlichen Recht VwRallg6/1 Stempelgebühren Kommissionsgebühren Barauslagen des Verwaltungsgerichtshofes Schriftsätze außerhalb der Beschwerde Spezialität
Die Beschwerde wird, soweit sie sich gegen die Aufhebung des Spruchpunktes 1. des erstbehördlichen Straferkenntnisses richtet, zurückgewiesen.
2. zu Recht erkannt: Der angefochtene Bescheid wird, soweit darin die Beschwerdeführerin einer Verwaltungsübertretung nach § 4 Abs. 5 in Verbindung mit § 99 Abs. 3 lit. b StVO 1960 schuldig erkannt und hiefür bestraft wurde, einschließlich des damit im Zusammenhang stehenden Kostenausspruches, wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben.
Das Land Vorarlberg hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 11.360,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.