Verwaltungsgerichtshof 92/02/0010

92/02/0010Supreme Administrative CourtJan 29, 1992

Regest

Verhältnis zu anderen Normen und Materien StVO

Full text

Verwaltungsgerichtshof 92/02/0010

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.01.1992

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird hinsichtlich des Spruchpunktes 1 zur Gänze sowie hinsichtlich der Spruchpunkte 2 bis 5 im Ausspruch über die Strafen und den bezüglichen Kostenersatz jeweils wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben.

Das Land Niederösterreich hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.480,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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