Verwaltungsgerichtshof 92/01/0077

92/01/0077Supreme Administrative CourtSep 16, 1993

Regest

Bescheidbegriff Bescheidcharakter Diverses Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter Androhungen Aufforderung

Full text

Verwaltungsgerichtshof 92/01/0077

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 16.09.1993

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.480,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Kostenmehrbegehren wird abgewiesen.

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