projects
91/19/0336•Verwaltungsgerichtshof 91/19/0336
91/19/0336Supreme Administrative CourtFeb 20, 1992
Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.630,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.