Verwaltungsgerichtshof 91/19/0259

91/19/0259Supreme Administrative CourtMay 25, 1992

Regest

"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatbild Beschreibung (siehe auch Umfang der Konkretisierung) Mängel im Spruch Nichtangabe der verletzten Verwaltungsvorschrift

Full text

Verwaltungsgerichtshof 91/19/0259

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.05.1992

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.530,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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