Verwaltungsgerichtshof 91/19/0134

91/19/0134Supreme Administrative CourtOct 28, 1993

Regest

Beweismittel Urkunden Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Mitwirkungspflicht

Full text

Verwaltungsgerichtshof 91/19/0134

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.10.1993

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird in seinem Strafausspruch und im Ausspruch über die Kosten des Strafverfahrens wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben. Im übrigen wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.600,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Continue your research in ChatGPT or Claude

Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.