Verwaltungsgerichtshof 91/19/0029

91/19/0029Supreme Administrative CourtDec 15, 1993

Regest

Zeitpunkt der Bescheiderlassung Eintritt der Rechtswirkungen

Full text

Verwaltungsgerichtshof 91/19/0029

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.12.1993

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.690,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren an Stempelgebührenersatz wird abgewiesen.

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