The AI workspace for legal professionals
- Legal research with access to more than 1 million sources
- Document automation
- Matter management
- Hosted in the EU and Switzerland
Try it free for 14 days (10 questions/day during trial)
The AI workspace for legal professionals
Try it free for 14 days (10 questions/day during trial)
91/16/0060•Verwaltungsgerichtshof 91/16/0060
Die Beschwerde wird, soweit sie sich gegen den unter 1. angeführten Bescheid richtet, in bezug auf den Nachlaß von Gerichtsgebühren (samt Einhebungsgebühr gemäß § 6 GEG 1962) im Gesamtbetrag von S 401,-- (S 163,-- und S 238,--) als unbegründet abgewiesen.
Soweit sich die Beschwerde gegen den unter 2. angeführten Bescheid richtet, wird sie ebenfalls als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Bund im Zusammenhang mit der Anfechtung des unter 2. angeführten Bescheides Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.