Verwaltungsgerichtshof 91/14/0156

91/14/0156Supreme Administrative CourtOct 22, 1991

Regest

Beweismittel Auskünfte Bestätigungen Stellungnahmen

Full text

Verwaltungsgerichtshof 91/14/0156

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.10.1991

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 11.660,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Aufwandersatzmehrbegehren wird abgewiesen.

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