Verwaltungsgerichtshof 91/14/0133

91/14/0133Supreme Administrative CourtOct 1, 1991

Full text

Verwaltungsgerichtshof 91/14/0133

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 01.10.1991

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen im Betrag von S 11.750,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Aufwandersatzmehrbegehren wird abgewiesen.

Continue your research in ChatGPT or Claude

Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.